Upscaled Media GmbH
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur gelten ausschließlich. Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur. Soweit der Auftraggeber bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste.
(2) Entgegenstehende, von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Führt die Agentur in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die ihr obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennt sie damit auch solche Bedingungen des Auftraggebers nicht an, denen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur nicht widersprechen.
(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und nicht Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
(1) Die Leistungen der Agentur ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot der Agentur. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.
Soweit mit dem jeweils zugehörigen Preisteil vereinbart:
(2) Die Agentur ist berechtigt, die für die Leistungserbringung verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, sofern für den Auftraggeber dadurch keine Nachteile entstehen.
(1) Die von dem Auftraggeber zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Angebot der Agentur. Dies kann eine Pauschalvergütung oder eine aufwandabhängige Vergütung (insbes. Stunden- oder Tagessatz) oder eine Laufzeitvergütung sein.
(2) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Die Agentur ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits an den Auftraggeber ausgelieferte Projektteile zu verlangen.
(4) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots zu vergüten.
(5) Die Zahlung des Auftraggebers ist sofort fällig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät.
(6) Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind.
(8) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Aufträgen zu Leistungen künstlerischer und konzeptioneller Natur im Bereich Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe ist nicht Bestandteil der Vergütung und vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen.
(1) Die Agentur erstellt digitale Anwendungen in Form von Websites, Web-Apps, Online-Banner oder -Shops sowie IT- und Programmier-Leistungen für den Auftraggeber kompatibel zu den jeweils aktuellen Versionen der drei wesentlichen Browser: Chrome, Firefox und Safari sowie aktuellen Betriebssystemen MS Windows, Apple MacOS und iOS, Google Android.
(2) Bei älteren und zukünftigen Browser-Versionen sowie zukünftigen CMS-, Theme-, Plugin- oder sonstigen verwendeten Software-Versionen von Drittanbietern kann die einwandfreie Funktionsfähigkeit nicht garantiert werden.
(3) Soweit der Auftraggeber eine Funktionsfähigkeit mit bestimmten Programmen, Systemen, APIs, Schnittstellen oder spezifischer IT-Infrastruktur wünscht, kann diese kostenpflichtig dazu gebucht werden.
(4) Soweit für das Projekt Beistellungen durch Open-Source Software, dritte Programme oder sonstige Leistungen Dritter erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten mit allen erforderlichen Rechten beizustellen.
(5) Kosten für dritte Software-Produkte, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind, sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen.
(1) Die Agentur wartet die Website, den Online-Shop oder die sonstigen Systeme des Auftraggebers nach den Spezifikationen gem. dem Angebot.
(2) Die Wartungsleistungen treten mit der Freischaltung des Zuganges des Auftraggebers in Kraft.
(3) Mit Beendigung der Wartungsleistungen verliert der Auftraggeber Updates und Support für die von der Agentur nur auf Zeit zur Verfügung gestellten Plugins und / oder Dienste.
(1) Ist Suchmaschinenoptimierung vereinbart, wird die Agentur versuchen, die Internetangebote des Auftraggebers in Suchmaschinen besser auffinden zu lassen. Soweit nicht ein anderes vereinbart ist, bezieht sich dies nur auf die Google Suche.
(2) SEO ist ein Prozess, der von den Algorithmen der Suchmaschinen abhängig ist, die als Geschäftsgeheimnis der Suchmaschine nicht allgemein bekannt sind und jederzeit einer Änderung unterliegen können. SEO ist daher ein Prozess, der bis zur Erzielung von Resultaten bis zu 1 Jahr nach Realisierung von Optimierungen dauern kann.
(3) Die Agentur berät den Auftraggeber bei der Onpage-Optimierung hinsichtlich der Seitenstruktur, den Inhalten der Website, URLs, Überschriften, Meta-Daten und weiteren Inhalten.
(4) Die Agentur berät den Auftraggeber bei der Offpage Optimierung zu Anzahl und Qualität von Backlinks und technischen Voraussetzungen.
(5) Soweit nach Beratung beauftragt, wird die Agentur die vereinbarten Optimierungen für die vereinbarte Vergütung selbst vornehmen.
(6) Anfangsverschlechterungen sind möglich, ebenfalls Verschlechterungen, wenn die Algorithmen der Suchmaschinen geändert werden.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur sämtliche erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die rechtlichen Anforderungen an Websites, Inhalten, Werbung und Designs können nur von einem Rechtsanwalt beurteilt und vorgegeben werden.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Zugänge zur Verfügung zu stellen.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Server- und Software-Umgebung den erforderlichen technischen Mindestanforderungen entspricht.
(5) Sofern der Auftraggeber der Agentur Gegenstände zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen.
(1) Das Webprojekt wird nach Weisung des Auftraggebers in Projektphasen hergestellt. Nach jeder Projektphase wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert werden.
(2) Die Agentur wird jedes Gewerk dem Auftraggeber liefern oder vorführen und ihn nach jeder damit abgeschlossenen Projektphase mit einer Frist von einer Woche auffordern, das Teilwerk oder das Gesamtwerk abzunehmen.
(3) Mit der Abnahme gehen Gefahr und Risiko der Website und sonstigen Leistungen zu Lasten des Auftraggebers.
(1) Nach Abnahme und vollständiger Zahlung erwirbt der Auftraggeber an der Leistung der Agentur das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht. Für Teilwerke, die vor der Abnahme erstellt wurden, bleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.
(2) Soweit Werke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestimmungen.
(4) Sämtliche Unterlagen der Agentur sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
(6) Die Agentur hat das Recht, als Urheberin genannt zu werden. Sie wird die Website in üblicher Form mit einer Urheberbenennung inklusive einer Verlinkung zu Ihrer Website versehen.
(1) Soweit Werbeschaltung, Marketing, Suchmaschinen-Optimierung, oder andere Beratungen Inhalt des Vertrages sind, kann ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg nicht garantiert werden.
(2) Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche bei künstlerischen Gestaltungen bestehen nur, soweit diese Gestaltungen wesentlich von den vertraglichen Vorschlägen abweichen.
(3) Werden durch den Auftraggeber Veränderungen an der Leistung vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Auftraggeber eine entsprechende substantiierte Behauptung der Agentur nicht widerlegt.
(5) Soweit der Auftraggeber Unternehmen ist, verjähren die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung.
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
(3) Betroffene haben jederzeit die gesetzlichen Rechte gemäß DSGVO, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit.
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nicht etwas anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Agentur Erfüllungsort.
(2) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten.
Stand: Januar 2025
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Mainzer Straße 69
56068 Koblenz